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   BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvR 2011/01   

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https://dejure.org/2002,7623
BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvR 2011/01 (https://dejure.org/2002,7623)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.2002 - 1 BvR 2011/01 (https://dejure.org/2002,7623)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 1 BvR 2011/01 (https://dejure.org/2002,7623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Von den Vorstellungen über die Möglichkeit eines gefahrbringenden Verlaufs des Geschehens, die der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums entwickelt hat, kann allerdings dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischen Erfahrungen widersprechen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 25, 1 - Juris Rn. 29 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8.6.2010 - 1 BvR 2011/01 u.a. -, Juris Rn. 96).
  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Mehrfacher

    Vor diesem Hintergrund bestehen gegen das Regelungsgefüge aus § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 15 FAO auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (siehe bereits Senat, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 78/99, NJW 2001, 1571, 1572; BVerfG, MDR 2002, 299 mit Vorinstanz AGH Bayern, NJW 2002, 2041).
  • AGH Niedersachsen, 12.11.2018 - AGH 13/18

    Mehrere Fachanwaltstitel: Fortbildung kann nicht doppelt verwertet werden!

    § 43 c Abs. 4 Satz 2 BRAO bildet zulässiger Weise die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Fortbildungspflicht, die sich aus § 59 b Abs. 2 Nr. 2 BRAO herleiten lässt (so BVerfG MDR 2002, 299).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 07.04.2022 - 1 AGH 8/21

    Widerruf des Fachanwaltstitels wegen fehlender Fortbildung

    Gegen das Regelungsgefüge aus § 43 c Abs. 4 S. 2 BRAO und § 15 FAO bestehen deshalb auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG MDR 2002, 299; BGH NJW 2001, 1571/73).
  • LG Düsseldorf, 02.04.2008 - 14c O 2/08
    Der Regelung des § 43 Abs. 4 StBerG liegt zugrunde, dass die Bezeichnung "Steuerberater" denjenigen Personen vorbehalten bleibt, die den Nachweis der entsprechenden Qualifikationen in einem dafür vorgesehenen Prüfungsverfahren erbracht haben (vgl. BVerfGE 60, 215 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 522/78] ; bghz 103, 355, 356 - Buchführungs- und Steuerstelle; OLG München, DStZ 2002, 236 [BVerfG 04.01.2002 - 1 BvR 2011/01] ).
  • AGH Hessen, 14.03.2022 - 1 AGH 10/18

    Entziehung der Fachanwaltsbezeichnung wegen unzureichender Fortbildungsstunden

    Vor diesem Hintergrund bestehen gegen das Regelungsgefüge aus § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO, § 15 FAO auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (siehe bereits Senat, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 78/99, NJW 2001, 1571, 1572; BVerfG, MDR 2002, 299 mit Vorinstanz AGH Bayern, NJW 2002, 2041).".
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